Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Baumaßnahmen an Entwässerungseinrichtungen sind nach § 21 der Entwässerungssatzung abnahmepflichtig. Dabei wird nach Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls nach der Übergabe bestimmter zusätzlicher Nachweise geprüft, ob die Entwässerungsarbeiten entsprechend der erteilten Entwässerungsgenehmigung regelgerecht ausgeführt und den satzungsgemäßen Anforderungen entsprechen. Die Feststellungen bei der Abnahme werden bescheinigt, die Abstellung erkannter Mängel wird gegebenenfalls verlangt.
Die Abnahme erstreckt sich nicht nur auf alle Grundleitungen bzw. Grundstückskanäle, sondern auch auf weitere Entwässerungseinrichtungen auf dem Grundstück, wie zum Beispiel:
- Anschlussleitungen
- Revisionsöffnungen
- Rückstausicherungseinrichtungen
- Vorbehandlungsanlagen wie z.B. Abscheider, Kleinkläranlagen oder Abwassersammelgruben
Um die Abnahmebescheinigung zu erlangen, ist zudem ein sachgerechter Dichtigkeitsnachweis nach DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610/DWA-A 139 vorzulegen. Dieser muss von einem fachlich speziell dafür qualifizierten Unternehmen für alle erdverlegten Abwasserleitungen, Schächte und gegebenenfalls Kleinkläranlagen erbracht werden.
Da die Abnahme bei noch in der Baugrube sichtbaren Leitungen erfolgt, sollten Sie als Grundstückseigentümer rechtzeitig einen Abnahmetermin mit einem unserer unten genannten Mitarbeiter vereinbaren und gewährleisten, dass die zu begutachtenden Anlagenteile zur Abnahme sichtbar und zugänglich sind. Wir bitten Sie, den Abnahmetermin mit einer Woche Vorlaufzeit bei uns anzumelden. Im Zuge der Abnahme werden wir die Leitungen vermessen lassen.
Leitungsgräben für Grundstückskanäle und Grundleitungen sollten erst nach der Abnahme der verlegten Rohre sachgemäß verfüllt werden. Anlagen, die bei der Abnahme bereits verfüllt und nicht mehr sichtbar sind, können nur noch anhand der Dokumentation einer fachgerechten, d. h. entsprechend aussagefähigen Kanalkamerainspektion beurteilt werden, welche vom Grundstückseigentümer/Bauherrn bei einer qualifizieren Fachfirma beauftragt wird.
Ansprechpartner
Ralf Schulte
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 669
E-Mail r.schulte@weil-am-rhein.de
Raum B3.40
Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Weil am Rhein, Haltingen und Ötlingen
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen), Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen
Lukas Gillner
Techniker Bereich Abwasser
Telefon 07621 704 672
E-Mail l.gillner@weil-am-rhein.de
Raum B3.40
Aufgaben:
Zuständig für die Gebiete Friedlingen, Otterbach und Märkt
Ansprechpartner für den Betrieb und Unterhalt, Grundstücksentwässerung (Entwässerungsgesuche, Abnahmen) und Leitungsauskunft über das Gesamtabwassernetz, Ratten im Kanal, Geruchsbildungen und Verstopfungen